Mit Einführung der zweistufigen Erwerbsminderungsrente zum 01. 01. 2001
hat sich die finanzielle Situation bei verminderter Erwerbsfähigkeit für die
gesetzlich Versicherten extrem verschlechtert.
Die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge ergibt sich daraus, dass mittlerweile nahezu
jeder 4. Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters krankheits- oder unfallbedingt
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und in den vorzeitigen Ruhestand gehen muss.
Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:
Kein Berufsunfähigkeitsschutz!
Jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ist zumutbar!
Keine Erwerbsminderungsrente wenn 6 Stunden tägliche Arbeitszeit möglich sind!
Leistung erst nach 60 Monaten Versicherungszeit (Ausnahme z.B. Berufsunfall/Krankheit)
Die meisten Ursachen für eine vorzeitige Erwerbsunfähigkeit sind
Psychische Erkrankungen mit 28%
Skelett- und Muskelerkrankungen mit 20%
Nerven- und Kreislaufsystem mit 18%
Krebs 15%
Sonstige, darunter Unfälle mit 19%
Wann leistet die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit?
bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich = VOLLE ERWERBSMINDERUNGSRENTE
bei Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich = HALBE ERWERBSMINDERUNGSRENTE
Welche Leistungen haben Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung bei
Erwerbsunfähigkeit zu erwarten?
Dies möchten wir Ihnen am besten an einem Beispiel zeigen:
Angestellter 37 Jahre, Bruttoeinkommen 2.100,-- €
Nettoeinkommen ca. 1.500,-- €, berufsunfähig wegen eines Nervenleidens.
Zahlung von ca. 800,-- € monatlich bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente
Es besteht somit eine Versorgungslücke in Höhe von ca. 700,-- € monatlich!
Zahlung von ca. 400,-- € monatlich bei Bezug der halben Erwerbsminderungsrente
Es besteht somit eine Versorgungslücke in Höhe von ca. 1.100,-- € monatlich!
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Online Ihren vorraussichtlichen Rentenanspruch und eine etwaige entstehende Versorgungslücke berechnen zu lassen.
Bitte beachten Sie, daß es sich dabei lediglich um Schätzungen handelt, alle Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr.
Eine exakte Auskunft über Ihren zu erwartenden Rentenanspruch kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erteilen.
WIE SIE SICHERLICH FESTSTELLEN KONNTEN, WÜRDE DAS AUCH IHNEN BEI EINER
BERUFSUNFÄHIGKEIT NICHT REICHEN!
Was bieten wir Ihnen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits ab 50% Berufsunfähigkeit leistet!
Auf Grund Ihrer persönlichen Daten ermitteln wir mit sogenannten Vergleichsrechnern
für Sie ein gutes Preis/Leistungsverhältnis und unterbreiten Ihnen dann ein Angebot.
Denn gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf STARKE LEISTUNGEN an.
FORDERN SIE NOCH HEUTE IHR PERSÖNLICHES, KOSTENLOSES UND UNVERBINDLICHES ANGEBOT AN!