Wenn nach einem Unfall dauernde Beeinträchtigungen
der körperlichen oder geistlichen Leistungsfähigkeit
verbleiben (Invalidität), zahlt die Unfall-Versicherung
bei vollständiger Invalidität die volle Invaliditäts-
summe (100%) aus, bei teilweiser Invalidität den ent-
sprechenden anteiligen Prozentsatz, z. B. bei Verlust
eines Auges beträgt die Entschädigung 60% der
versicherten Invaliditätssumme.
Ist eine Progression (progressive Mehrleistung)
mitversichert, werden beim Verlust eines Auges
nicht nur 60% der versicherten Invaliditätssumme
gezahlt, sondern es werden bei der 225%igen Progression
105%, bei der 350%igen Progression 150% und bei der
500%igen Progression sogar 220% der versicherten
Invaliditätssumme ausgezahlt!
Ist eine Progression (progressive Mehrleistung)
mitversichert, werden bei Vollinvalidität
nicht nur 100% der versicherten Invaliditätssumme
gezahlt, sondern es werden bei der 225%igen Progression
225%, bei der 350%igen Progression 350% und bei der
500%igen Progression sogar 500% der versicherten
Invaliditätssumme ausgezahlt!
Wird während eines unfallbedingten Krankenhaus-
aufenthaltes gezahlt. Die Unfall-Versicherung zahlt
den vereinbarten Betrag bis zu 1000 Tage lang für jeden
Kalendertag (inkl. Sonn- und Feiertage).
Wird im Anschluss an das Krankenhaustagegeld
gezahlt. Es wird für die gleiche Dauer - höchstens
jedoch für 365 Tage - in abgestufter Höhe gewährt
1. bis 20. Tag 100%, 21. bis 100. Tag 50%
101. Tag bis 365 Tag 25%.
Diese wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb
eines Jahres an den Folgen eines Unfalls verstirbt.
Steht bei schweren Verletzungen als frei verfügbarer
Kapitalbetrag zur Verfügung (z.B. für eine kostspielige
Heilbehandlung oder bei Verlust des Arbeits-
platzes). Die vereinbarte Summe wird fällig,
wenn Sie fortdauernd drei Monate nach einem Unfall
in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit noch 100% beeinträchtigt
sind. Sollten Sie nur zu 50% beeinträchtigt sein,
erfolgt die Leistung nach sechs Monaten.
Auch wenn keine Invalidität zurückbleibt.
BIS 10.000,-- Euro BEITRAGSFREI MITVERSICHERT
Dient der Beseitigung von unfallbedingten Beeinträch-
tigungen des äußeren Erscheinungsbildes (z.B. Gesichts-
narben nach einem Autounfall)
BIS 25.000,-- Euro BEITRAGSFREI MITVERSICHERT
Für die Bergung und Transport von Unfallverletzten.
BIS 3.000,-- Euro BEITRAGSFREI MITVERSICHERT
Hat der Versicherte einen Unfall erlitten, ersetzt der Versicherer
nach einem 14-tägigen Krankenhausaufenthalt am Unfallort den
Rücktransport in ein Krankenhaus am Heimatort.
BIS 5.000,-- Euro BEITRAGSFREI MITVERSICHERT
Der Versicherer übernimmt die Ihnen entstehenden
Kosten einer unfallbedingten Kur von mindestens
3 wöchiger Dauer innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall.
BIS ZU 10.000,-- Euro BEITRAGSFREI MITVERSICHERT
Auch bei nicht versicherter Übergangsleistung ist
beitragsfrei eine Sofortleistung in Höhe von 10%
der versicherten Invaliditätsgrundsumme versichert,
maximal jedoch 10.000,-- Euro
BIS 8.000,-- Euro BEITRAGSFREI MITVERSICHERT
Führt die versicherte Person infolge unfallbedingter
Berufsunfähigkeit eine staalich anerkannte Umschulung
durch, werden Kosten bis zu 8.000,-- Euro übernommen.
Weitere Einzelheiten, sowie den genauen Wortlaut
entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen