GESETZLICHE KRANKEN-VERSICHERUNG

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG OHNE ZUSATZBEITRAG

Ja, es gibt sie noch die gesetzlichen Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag!

Ab Februar werden viele Millionen Versicherte mit zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Zusatzbeiträge konfrontiert.

Die von uns empfohlene Krankenkasse plant derzeit keinen Zusatzbeitrag!

Den umfassenden und vollständigen Versicherungsschutz bei der freundlichen Familienkasse erhalten die Versicherten weiterhin zu unveränderten Konditionen.

Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Hier ein Beispiel:
Eine Krankenkasse erhebt ab dem 01.02.2010 von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Die Krankenkasse informiert alle ihre Mitglieder bis zum 15.02.2010, dass der Zusatzbeitrag am 15. des Folgemonats (hier März 2010) fällig wird. Das Mitglied nimmt auf die Einführung des Zusatzbeitrages im Rahmen des Sonderkündigungsrechts Bezug und kündigt seine Mitgliedschaft am 12.03.2010.

Die Kündigung erfolgte rechtzeitig bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrags. Ein Krankenkassenwechsel ist daher per 01.06.2010 möglich.

Wenn Sie als Mitglied von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, wird für den Zeitraum 01.02.-31.05.2010 kein monatlicher Zusatzbeitrag erhoben.

Weitere Informationen senden wir Ihnen gerne per e-Mail zu.
Bitte benutzen Sie unser nachfolgendes Angebotsformular.

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