Ja, es gibt sie noch die gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag!
Nachdem jetzt alle gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz
in Höhe von 15,5% (ermäßigter Beitragssatz 14,9%) erheben, kommt es jetzt vor allem
auf die Leistungen an
Aber vergleichen Sie doch selbst, ob Ihre derzeitige Krankenkasse
"das auch kann"?
Unser Angebot hat Sie überzeugt und Sie möchten die Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel ist so einfach!
Seit dem 1. Januar 2002 können Versicherte grundsätzlich jederzeit ihre Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Sie ist auch bei Arbeitgeberwechsel, Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Wechsel in den Ruhestand einzuhalten. Angehörige, die aus der kostenlosen Familienversicherung ausscheiden, können ohne Kündigungsfrist sofort Mitglied werden.
Sofern man nach dem 1. Januar 2002 bereits seine Krankenkasse gewechselt hat, ist man für mindestens 18 Monate an diese Kasse gebunden.
Ausnahme: Erhöht die neue Kasse ihren Beitragssatz, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit zweimonatiger Kündigungsfrist.
Die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kann durch einfachen Brief oder Faxübermittlung erfolgen. Die bisherige Kasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Für die neue Mitgliedschaft ist nur eine einfache Beitrittserklärung sowie eine Kopie der Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse erforderlich.
Nachfolgend finden Sie eine Musterkündigung, sowie eine Beitrittserklärung zu Ihrer Neuen Krankenkasse.Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per e-Mail zu.
Bitte benutzen Sie unser nachfolgendes Angebotsformular.
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