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Zur Tierliebe die finanzielle SicherheitEs gibt kaum einen schöneren Anblick als eine Pferdeherde, die frei und temperamentvoll über die Wiese galoppiert, ein Dressurpferd, das sich elegant und durchlässig im Viereck bewegt oder ein Fohlen, das lebensfroh neben seiner Mutter trabt. Bei solchen Gedanken mag man nicht daran denken, sein Pferd, das Fohlen oder gar die Leibesfrucht zu verlieren. Sollte dieser schlimme Fall trotzdem eintreten, ist es gut, zumindest die finanziellen Fragen abgesichert zu haben. Hierzu bieten wir Ihnen folgenden Versicherungsschutz: |
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PferdeLeibesfruchtEine neues Pferdeleben ist immer etwas Aufregendes. Doch gerade vor, während und nach der Geburt ist für Fohlen die Zeit, wo sie am gefährdetsten sind. Deshalb bietet die Uelzener den Versicherungsschutz der PferdeLeibesfrucht, bei der der Versicherungsschutz bereits vor der Geburt beginnt. Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt (entscheidend ist der Eingang Ihrer Vertragserklärung). Bitte den Versicherungsschutz spätestens einen Monat vor der Geburt beantragen. Je nach Wunsch beträgt die Versicherungssumme für Ihr ungeborenes Fohlen 1.500 EUR oder 2.000 EUR. Die Entschädigung beträgt:
Einmalbeitrag¹ im 1. Lebensjahr: Nach der Geburt Ihres Fohlens oder nach Ablauf der PferdeLeibesfrucht (nach dem 29. Tag nach der Geburt) kann die Versicherungssumme für das Fohlen über die PferdeLeben – mit dem entsprechenden Jungtier- Rabatt für Fohlen – erhöht werden. Zur Änderung der Versicherungssumme setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermittler in Verbindung. |
PferdeLebenIhr Pferd ist Ihnen lieb und teuer. Daneben stellt es einen beträchtlichen Wert dar. Deshalb empfiehlt sich der Versicherungsschutz der PferdeLeben für Ihr Tier. In der PferdeLeben ist Ihr Pferd bei Tod oder Nottötung und bei dauernder Unbrauchbarkeit (zum versicherten Verwendungszweck) durch Krankheit und Unfall versichert. Die Entschädigung beträgt 80% der Versicherungssumme. Werden Pferde erst ab dem 9. bis 11. Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die maximale Entschädigung 70%. Außerdem sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl. Bei einer Versicherungssumme über 2.500 EUR ist ein tierärztliches Gutachten erforderlich, ab 7.500 EUR auch Röntgenbilder (Entsprechende Vordrucke für Fohlen bzw. ältere Pferde finden Sie direkt hinter der Vertragserklärung). Aufnahmealter: Ab dem 8. Lebenstag bis zum 11. Lebensjahr des Pferdes. Je früher desto günstiger: Jungtier-Rabatt in der PferdeLeben Unabhängig davon, ob Sie bereits für Ihr Fohlen mit der PferdeLeibesfrucht bei uns versichert waren – oder mit Ihrem jungen Tier erst den Versicherungsschutz unserer PferdeLeben beantragen: Bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 EUR gewähren wir Ihnen folgende Jungtier-Rabatte:
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Wünschen Sie ein schriftliches Angebot? Dann benutzen Sie doch einfach unser Anfrageformular? |
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