UNFALL-VERSICHERUNG

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfall-Versicherung automatisch versichert, aber nur bei Berufsunfällen.

Und die Leistungen sind alles andere als ausreichend!

Selbständige und Hausfrauen sind überhaupt nicht gesetzlich versichert, Kinder nur in der Schule oder im Kindergarten.

Wenn man bedenkt, daß sich rund 80% aller Unfälle in der Freizeit ereignen, wird schnell deutlich, wie nötig eine

PRIVATE UNFALL-VERSICHERUNG

ist!

Da es in der Unfall-Versicherung, wie in jeder anderen Versicherungsart auch, grosse Leistungs- und Beitragsunterschiede gibt, haben wir uns für die Vermittlung der

U4 -Konzept advanced-

...entschieden!

Den Grund ersehen Sie in den nachfolgend aufgeführten beitragsfreien Einschlüssen, die über einen bereits guten Versicherungsschutz weit hinausgehen!

 Beitragsfreie Leistungen:

  • bis 35.000,-- Bergungskosten
  • bis 10.000,-- Kurkostenbeihilfe
  • bis 10.000,-- Kosmetische Operation incl. Zähne
  • bis 10.000,-- Rückholkosten
  • bis 10.000,-- Sofortleistung bei Schwerverletzung
  • bis 12.000,-- Umschulungsmaßnahmen
  • bis 10.000,-- Behinderungsbedingte Kosten
  • bis  3.000,-- Kosten für Prothesen und Hilfsmittel
  • bis 10.000,-- Rehabbilitationskostenbeihilfe
  • bis     30,-- Rooming-In-Leistung pro Übernachtung die ersten 10 Tage (im Kindertarif)
  • bis     15,-- Rooming-In-Leistung ab 11. Tag ohne zeitliche Begrenzung (im Kindertarif)
  • bis     30,-- Kosten für Nachhilfeunterricht max. 100 Tage(im Kindertarif)
  • bis     30,-- Kosten für Haushaltshilfe, (Kindertarif)

 Mitversicherte Unfallereignisse

ALLGEMEINES

  • Vergiftung durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
  • Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren rechtmäßige Verteidigung
  • Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Tod durch Ertrinken Ersticken und Erfrieren
  • Verschollenheit
  • Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
  • Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Krampfanfälle
  • Durch Trunkenheit -beim Lenken eines KFZ unter 1,1 %o
  • Passives Kriegsriskio Frist verlängert auf bis zu 14 Tage
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme sonstiger Stoffe bis zum 18. Lebensjahr
  • Gesundheitsschädigungen durch Strahlen (Maser, Laser, künstliches UV Licht etc.)
  • Röntgenstrahlen
  • Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
  • Krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen durch unfallbedingte Ursache
  • Unfall in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes

Erhöhte Kraftanstrengung

  • Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
  • Knochenbrüche
  • Leistenbrüche
  • Bauch- und Unterleibsbrüche

Infektionen

  • Durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen
  • Durch Insektenstiche und Zeckenbisse
  • Durch plötzliches Eindringen, infektiöser Massen in Auge, Mund und Nase
  • Durch Beschädigung der Haut, sofern mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist
  • Infektionskrankheiten - z.B. Borreliose, Cholera, Meningitis, Masern, Mumps, Tollwut, etc.
  • Impfschäden
  • Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
  • Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten

 Leistungserweiterungen

Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld

  • Krankenhaustagegeld bsi 1.000 Tage innerhalb 5 Jahren
  • Auslandskrankenhaustagegeld: Verdoppelung für max. 3 Wochen
  • Gemischte Institute (Krankenhaustagegeld bei Notfalleinweisung in Krankenanstalt)
  • Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussbehandlung
  • Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes
  • Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
  • Eigenbehaltskosten im Krankenhaus 10 €/Tag für 14 Tage (wenn Krankenhaustagegeld mit mindestens 30 € versichert ist)
  • Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt

Unfalltod

  • Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile - maximal 50.000 €
  • Todesfallleistung wird bei Unfalltod innerhalb 24 Monaten gezahlt (eine eventuelle Leistung im 2.Jahr erfolgt nur, falls keine Invalidität eingetreten war und Infektionen nicht mitgewirkt haben)

Erweiterte Übergangsleistung

  • 25% der versicherten Leistungen, wenn nach 3 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 100% besteht
  • 100% der versicherten Leistungen, wenn nach 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 50% besteht
  • Bei Schwerverletzung wird die Leistung als Sofortleistung fällig

Invalidität

  • Invaliditätseintritt innerhalb von 12 Monaten
  • Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 18 Monate nach Unfalleintritt
  • Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung, 10 % der Invaliditätsgrundsumme, maximal 15.000 € - obwohl Unfalltod nicht versichert wurde
  • Generell Kapitalleistung, auch über das 65.Lebensjahr hinaus (keine Verrentung der Leistung)
  • Frist für Neubemessung des Invaliditätsgrades (Versicherungsnehmer bis 36 Monate/Versicherer bis 24 Monate)
  • Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum 14.Lebensjahr = 5 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr)

 Vorerkrankungen

  • Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 50%

 Kostenerstattungen

  • Ärztliche Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen
  • Erstattung des Verdienstausfalls, bei Selbstständigen ohne Nachweis 1,5%o der Invaliditätssumme, maximal 200 €

 Weitere Besonderheiten

  • Keine Obliegenheitsverletzung durch Nichtanzeige von zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen
  • Keine Arztanordnungsklausel bei Operationen
  • Meldung des Unfalltodes erst nach Kenntnisnahme des Bezugsberechtigten bzw. des Versicherungsnehmers
  • Versehensklausel in Bezug auf Anzeigenpflicht/Obliegenheit
  • Bedingungsänderungen zu Gunsten der Versicherten beziehen sich auch auf die laufenden Verträge

 Beitragsfreistellungen / -rückerstattungen

  • Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners für 2 Jahre
  • Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres des Kindes)
  • Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate
  • Beitragserstattung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate
  • Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen bis zu einem Jahr

 ZU DEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 

 INFOS ZUM VERSICHERER 

Dieser Versicherungsumfang gehö meines Wissens und meiner Meinung nach zu den Umfangreichsten welche derzeit angeboten werden!


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Versicherbare Leistungen Versicherungssummen in €
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Krankenhaustage- und Genesungsgeld
Unfalltod
Übergangsleistung
Kosmetische Operationen
Bergungskosten 35.000,-- € beitragsfrei enthalten
Rückholkosten 10.000,-- € beitragsfrei enthalten
Kurkostenbeihilfe 10.000,--€ beitragsfrei enthalten
Sofortleistungen bei Schwerverletzung bis zu 10.000,-- € beitragsfrei enthalten
Umschulungsmaßnahmen 12.000,-- € beitragsfrei enthalten
Netto Jahresbeitrag in €  €
+ 19% Versicherungssteuer  €
Jahresendbeitrag in €  € zzgl. €5,20 einmalige Ausfertigungsgebühr


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GEBEN SIE SICH NICHT MIT WENIGER ZUFRIEDEN,
DENN WER ERST IM SCHADENFALL KLUG WIRD, DER WAR NICHT RICHTIG VERSICHERT!!!


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