Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfall-Versicherung automatisch versichert, aber nur bei Berufsunfällen.
Und die Leistungen sind alles andere als ausreichend!
Selbständige und Hausfrauen sind überhaupt nicht gesetzlich versichert,
Kinder nur in der Schule oder im Kindergarten.
Wenn man bedenkt, daß sich rund 80% aller Unfälle in der Freizeit
ereignen, wird schnell deutlich, wie nötig eine
PRIVATE UNFALL-VERSICHERUNG
ist!
Da es in der Unfall-Versicherung, wie in jeder anderen Versicherungsart auch, grosse Leistungs- und Beitragsunterschiede gibt,
haben wir uns für die Vermittlung der
U4 -Konzept advanced-
...entschieden!
Den Grund ersehen Sie in den nachfolgend aufgeführten beitragsfreien Einschlüssen, die über einen bereits
guten Versicherungsschutz weit hinausgehen!
Beitragsfreie Leistungen:
bis 35.000,-- € Bergungskosten
bis 10.000,-- € Kurkostenbeihilfe
bis 10.000,-- € Kosmetische Operation incl. Zähne
bis 10.000,-- € Rückholkosten
bis 10.000,-- € Sofortleistung bei Schwerverletzung
bis 12.000,-- € Umschulungsmaßnahmen
bis 10.000,-- € Behinderungsbedingte Kosten
bis 3.000,-- € Kosten für Prothesen und Hilfsmittel
bis 10.000,-- € Rehabbilitationskostenbeihilfe
bis 30,-- € Rooming-In-Leistung pro Übernachtung die ersten 10 Tage (im Kindertarif)
bis 15,-- € Rooming-In-Leistung ab 11. Tag ohne zeitliche Begrenzung (im Kindertarif)
bis 30,-- € Kosten für Nachhilfeunterricht max. 100 Tage(im Kindertarif)
bis 30,-- € Kosten für Haushaltshilfe, (Kindertarif)
Mitversicherte Unfallereignisse
ALLGEMEINES
Vergiftung durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren rechtmäßige Verteidigung
Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
Tauchtypische Gesundheitsschäden
Tod durch Ertrinken Ersticken und Erfrieren
Verschollenheit
Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Krampfanfälle
Durch Trunkenheit -beim Lenken eines KFZ unter 1,1 %o
Passives Kriegsriskio Frist verlängert auf bis zu 14 Tage
Lebensmittelvergiftungen
Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme sonstiger Stoffe bis zum 18. Lebensjahr
Gesundheitsschädigungen durch Strahlen (Maser, Laser, künstliches UV Licht etc.)
Röntgenstrahlen
Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
Krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen durch unfallbedingte Ursache
Unfall in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes
Erhöhte Kraftanstrengung
Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
Knochenbrüche
Leistenbrüche
Bauch- und Unterleibsbrüche
Infektionen
Durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen
Durch Insektenstiche und Zeckenbisse
Durch plötzliches Eindringen, infektiöser Massen in Auge, Mund und Nase
Durch Beschädigung der Haut, sofern mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist
Infektionskrankheiten - z.B. Borreliose, Cholera, Meningitis, Masern, Mumps, Tollwut, etc.
Impfschäden
Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten
Leistungserweiterungen
Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Krankenhaustagegeld bsi 1.000 Tage innerhalb 5 Jahren
Auslandskrankenhaustagegeld: Verdoppelung für max. 3 Wochen
Gemischte Institute (Krankenhaustagegeld bei Notfalleinweisung in Krankenanstalt)
Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussbehandlung
Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes
Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
Eigenbehaltskosten im Krankenhaus 10 €/Tag für 14 Tage (wenn Krankenhaustagegeld mit mindestens 30 € versichert ist)
Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt
Unfalltod
Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile - maximal 50.000 €
Todesfallleistung wird bei Unfalltod innerhalb 24 Monaten gezahlt (eine eventuelle Leistung im 2.Jahr erfolgt nur, falls keine Invalidität eingetreten war und Infektionen nicht mitgewirkt haben)
Erweiterte Übergangsleistung
25% der versicherten Leistungen, wenn nach 3 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 100% besteht
100% der versicherten Leistungen, wenn nach 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 50% besteht
Bei Schwerverletzung wird die Leistung als Sofortleistung fällig
Invalidität
Invaliditätseintritt innerhalb von 12 Monaten
Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 18 Monate nach Unfalleintritt
Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung, 10 % der Invaliditätsgrundsumme, maximal 15.000 € - obwohl Unfalltod nicht versichert wurde
Generell Kapitalleistung, auch über das 65.Lebensjahr hinaus (keine Verrentung der Leistung)
Frist für Neubemessung des Invaliditätsgrades (Versicherungsnehmer bis 36 Monate/Versicherer bis 24 Monate)
Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum 14.Lebensjahr = 5 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr)
Vorerkrankungen
Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 50%
Kostenerstattungen
Ärztliche Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen
Erstattung des Verdienstausfalls, bei Selbstständigen ohne Nachweis 1,5%o der Invaliditätssumme, maximal 200 €
Weitere Besonderheiten
Keine Obliegenheitsverletzung durch Nichtanzeige von zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen
Keine Arztanordnungsklausel bei Operationen
Meldung des Unfalltodes erst nach Kenntnisnahme des Bezugsberechtigten bzw. des Versicherungsnehmers
Versehensklausel in Bezug auf Anzeigenpflicht/Obliegenheit
Bedingungsänderungen zu Gunsten der Versicherten beziehen sich auch auf die laufenden Verträge
Beitragsfreistellungen / -rückerstattungen
Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners für 2 Jahre
Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres des Kindes)
Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate
Beitragserstattung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate
Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen bis zu einem Jahr