Mehr Sicherheit für sieben Leben:
Warum die
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Ihre KatzenSicher - Versicherung
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Schon "ein" Katzenleben kann manchmal teuer werden!Es müssen nicht die "sprichwörtlichen" sieben Leben einer Katze sein, damit die Summe aller Tierarztrechnungen ein großes Loch in das Portemonnaie reißt. Auch ein Katzenleben kann hier viele finanzielle Überraschungen mit sich bringen. Ob Unfall oder Krankheit – man kann nicht vorhersagen, was passiert. Nur eines ist sicher, die Tierarztrechnung kommt bestimmt! Die für die Gesundheit Ihrer Katze notwendigen Besuche und anschließenden Behandlungen können sich dabei schnell zu einem unerwartet hohen Kostenberg auftürmen. Hierauf sind die wenigsten Katzenfreunde vorbereitet.
Katzen-VOLL-Schutz
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Katzen-VOLL-SchutzVersichert sind die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bei Krankheit sowie nach einem Unfall. Hierzu zählen auch notwendige Operationen unter Vollnarkose, sowie die Kosten für Medikamente, Verbandsmaterial, Labor- und Röntgendiagnostik. Erstattet werden bis zu 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Erstattung erfolgt dabei auf der Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 30. Juni 2008 (GOT). Nach dieser GOT rechnen alle Tierärzte bindend ab. Bei der Erstattung wird – je nach Vereinbarung und Tierarztrechnung – der einfache oder zweifache Satz der GOT zugrunde gelegt. Zuschuss für Impfungen, Wurmkuren, Behandlungen von Ektoparasiten und Zahnsteinentfernung = 100 € / Jahr Aufnahmealter: Ab Beginn des 3. Lebensmonats. Werden Katzen erst nach ihrem 5. Geburtstag zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100% = 80%. Bei Annmeldung ab dem 8. Geburtstag der Katze betragen die erstattungsfähigen Aufwendung = 60 %. Auch bei älternen Katzen ist eine Erstattung bis zu 100 % gegen höheren Beitrag möglich. Fragen Sie uns. Die Wartezeit beträgt generell nur 30 Tage. |
Katzen-OP-Schutz
Der VOLL-Schutz beinhaltet alle herkömmlichen Behandlungen und
natürlich auch den OP-Schutz. Der alleinige Katzen-OP-Schutz schützt
Sie vor den Kosten einer medizinisch notwendigen Operation unter
Vollnarkose. Auch hier kann ein Unfall oder eine Krankheit Auslöser
für die OP sein.
Erstattet werden auch hier bis zu 100% der oben genannten Kosten – ebenfalls auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 30. Juni 2008. Und auch hier wird bei der Erstattung – je nach Vereinbarung oder Rechnung des Tierarztes – der einfache bzw. zweifache Satz der GOT zugrunde gelegt. Aufnahmealter: Mit dem Beginn des 3. Lebensmonats. Werden Katzen erst nach ihrem 5. Geburtstag zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100% = 80%. Bei Anmeldung ab dem 8. Geburtstag der Katze betragen die erstattungsfähigen Aufwendungen = 60 %. Auch bei älteren Katzen ist eine Erstattung bis zu 100 % gegen höheren Beitrag möglich. Fragen Sie uns. Die Wartezeit beträgt generell nur 30 Tage. |
Freie Tierarztwahl?Aber selbstverständlich! Ob Katzen-Voll- oder Katzen-OPSchutz, Sie alleine entscheiden, welcher Tierarzt oder welche Tierklinik Ihren Liebling behandeln soll und darf!
Auslands- und Urlaubsschutz?Keine Frage! Auslandaufenthalte/-reisen sind bis zu einer Dauer von sechs Monaten mitversichert. Bei einer Behandlung im Ausland werden maximal die Kosten der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte erstattet.
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Katzen-OP-Schutz Online-Rechner
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