Wer anderen
einen Schaden schuldhaft zufügt, der haftet dafür mit seinem gesamten
Vermögen und Einkommen.
So will es das Gesetz.
Dies gilt auch für Besitzer von Tieren.
Dabei stellt ein Tier ein hohes Risiko dar und
ein Schaden ist schnell passiert. Eine kleine Unaufmerksamkeit und wer
Pech hat, zahlt ein Leben lang.
Mit einer
Haftpflichtversicherung sieht die Sache zum Glück ganz anders aus.
Sie tritt für Sie ein und übernimmt die Kosten, die aus einer
Schadenersatzforderung entstehen. Wenn Schadenersatzansprüche an Sie
gestellt werden, übergeben Sie die Angelegenheit einfach an uns und wir
erledigen alles, was im Schadenfall zu tun ist.
Zuerst wird die Frage geprüft, ob und in welcher
Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Bei berechtigten
Ansprüchen zahlen wir für Sie bis zur Höhe der vereinbarten
Deckungssumme.
Sind die Forderungen nicht berechtigt, wehrt der Versicherer diese für Sie ab -
notfalls auch vor Gericht und wenn es sein muss, durch alle Instanzen.
Prämien - und Leistungsvergleich zur Pferde-Haftpflicht-Versicherung
Alle Beiträge einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer in Höhe von 19%
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Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben!!!
Grundlage dieser Angebote sind die aktuellen Versicherungsbedingungen
Jahresbeiträge
€ 76,16 für das 1. Pferd € 48,79 für jedes weitere Pferd
€ 66,05 für jedes PFERDCHEN(Pony) (lt.Rassenliste)
€ 52,36 für Zucht-, Aufzucht- und Gnadenbrotpferde OHNE Reiten
€ 68,72 für das 1. Pferd € 55,34 für jedes weitere Pferd
€ 91,63 für das 1. Pferd € 73,78 für jedes weitere Pferd
63,69€ Basis Paket Deckung € 15 Mio ohne Reiten76,42€ Rundum Sorglos Paket Deckung € 50 Mio ohne Reiten
€ 109,83 für das 1. Pferd € 75,29 für jedes weitere Pferd
€ 134,47 für das 1. Pferd € 67,24 für jedes weitere Pferd
Deckungssumme Personenschäden
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 15.000.000 oder € 50.000.000
€ 15.000.000 oder € 50.000.000
€ 15.000.000
€ 7.500.000
Deckungssumme Sachschäden
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 15.000.000 oder € 50.000.000
€ 15.000.000 oder € 50.000.000
€ 15.000.000
€ 7.500.000
Deckungssumme Vermögensschäden
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 5.000.000
€ 15.000.000 oder € 50.000.000
€ 15.000.000 oder € 50.000.000
€ 15.000.000
€ 7.500.000
Mietsachschäden
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weiden bis 10.000 €, SB 20% mind. 250,- €, gemietete oder gepachtete Transportanhänger bis 2.500 €, SB 20% mind. 250,- €
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransport- Anhängern
(* hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. € 100,-- max. 2.000,-- € je Schaden)
€ 10.000 für Mietsachschäden* an Stallungen, Reithallen, Weiden
€ 5.000 für Mietsachschäden* an Pferdetransport- Anhänger
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransport- Anhängern
(* hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. € 100,-- max. 2.000,-- € je Schaden)
€ 10.000 für Mietsachschäden* an Stallungen, Reithallen, Weiden
€ 5.000 für Mietsachschäden* an Pferdetransport- Anhänger
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransport- Anhängern
(* hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. € 100,-- max. 2.000,-- € je Schaden)
€ 10.000 für Mietsachschäden* an Stallungen, Reithallen, Weiden
€ 5.000 für Mietsachschäden* an Pferdetransport- Anhänger
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransport- Anhängern
(* hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% mind. € 100,-- max. 2.000,-- € je Schaden)
€ 10.000 für Mietsachschäden* an Stallungen, Reithallen, Weiden
€ 5.000 für Mietsachschäden* an Pferdetransport- Anhänger
Mietsachschäden Deckung € 15.000.000 oder € 50.000.000 OHNE SELBSTBETEILIGUNG!!!Entschädigung des Versicherers 2.500,--€ je Schaden besteht bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhängern.
Mietsachschäden Deckung € 15.000.000 oder € 50.000.000 OHNE SELBSTBETEILIGUNG!!!Entschädigung des Versicherers 2.500,--€ je Schaden besteht bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhängern.
Bei Schäden an beweglichen Sachen gilt eine Selbst- Beteiligung in Höhe von 10% der Schadenssumme.
Die Entschädigungs- Höhe ist auf
€ 10.000 begrenzt! Bei Schäden an unbeweglichen Sachen gilt eine Entschädigungs- begrenzung
bis zur Deckungssumme OHNE Berücksichtigung einer Selbst- Beteiligung
Mietsachschäden an Gebäuden OHNE Selbst- Beteiligung. Mietsachschäden an Stallungen,
Reithallen und Weiden - bis € 10.000 Selbst- Beteiligung: 10% mindestens aber € 250,--
Selbstbeteiligung
100,- €
OHNE SB
OHNE SB
125,-- €
OHNE SB
OHNE SB
OHNE SB
OHNE SB
OHNE SB
Auslands- Aufenthalte
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen,
sofern nicht gewerbsmäßig
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
Rennrisiko
versichert
Nicht versichert mit Beitragszuschlag möglich
Nicht versichert
nicht versichertmit Beitragszuschlag möglich
Nicht versichert mit Beitragszuschlag möglich
versichert
versichert
Nicht versichert mit Beitragszuschlag möglich
versichert
Fohlen beitragsfrei, im Vertrag des Muttertiers
bis 12 Monate
bis zum 1. Lebensjahr
bis zum 1. Lebensjahr
bis zum 1. Lebensjahr
bis zum 1. Lebensjahr
bis zu 6 Monaten über die Hauptfälligkeit hinaus
bis zu 6 Monaten über die Hauptfälligkeit hinaus
bis zu 12 Monate
bis zum 1. Lebensjahr
Private Kutschfahrten
versichert
versichert
nicht versichert
versichert
versichert
versichert
nicht versichert
versichert
versichert
Reitbeteiligung
versichert, auch Ansprüche die der Reitbeteiligte stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, auch Ansprüche die der Reitbeteiligte stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
Nicht versichert
versichert, auch Ansprüche die der Reitbeteilgte stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, auch Ansprüche die der Reitbeteilgte stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, muss namentlich genannt werden
nicht versichert
versichert, auch Ansprüche die der Reitbeteilgte stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, muss Namentlich genannt werden, einschließlich Ansprüche an den Tierhalter.
Fremdreiterrisiko
versichert, auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
Nicht versichert
versichert, auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert
nicht versichert
versichert, auch Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den Versicherungs- Schutz
versichert, einschließlich Ansprüche an den Tierhalter.
Flurschäden
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
Ungewollter Deckakt
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
versichert
Forderungs- Ausfallschutz
ab 500,- €
ab 1,-- €,
ab 1,-- €
ab 1,-- €
ab 1,-- €
ab einem Selbstbehalt von 2.500,--€
ab einem Selbstbehalt von 2.500,--€
versichert kein Selbstbehalt und keine Mindestschadenshöhe
ab € 2.500
Ausfertigungs- Gebühr
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
Versicherungs- Bedingungen
MEHR SOLLTE UMFASSENDER VERSICHERUNGSSCHUTZ NICHT KOSTEN.
GEBEN SIE SICH NICHT MIT WENIGER ZUFRIEDEN, DENN WER ERST IM SCHADENFALL KLUG WIRD,
DER WAR NICHT RICHTIG VERSICHERT!!!
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