RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG
RECHT HABEN, IST NICHT GLEICH RECHT BEKOMMEN!
Jeder, der schon einmal mit der "Justitia" Bekanntschaft gemacht hat, kann dies nur bestätigen.
Recht haben und Recht bekommen wird oft durch die finanzielle Lage und somit durch die Qualität des Rechtsbeistandes entschieden.
Wer kann sich schon einen Spitzenanwalt leisten, der die eigenen Interessen wirkungsvoll vertritt?
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken Viele davon ab, ihr Recht einzufordern.
MIT UNSERER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG BRAUCHEN SIE SICH KEINE GEDANKEN MEHR ZU MACHEN!
Der Versicherer sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die entstehenden Kosten.
Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Die Grundlage für eine Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen Bedingungen (ARB).
Eine Rechtsschutzversicherung muß den Versicherungsnehmer gegen alle Eventualitäten eines Rechtsstreits absichern.
Hier unterscheiden wir zwischen verschiedenen Versicherungsschutzarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-RS
- RS im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-RS
- Verwaltungs-RS in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-RS
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-RS
- Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbrecht
- Daten-RS für Selbständige, Firmen und Vereine
Leistungen im Classic-Rechtsschutz
- Versicherungssumme innerhalb Europas 300.000 Euro, außerhalb Europas 300.000 Euro
- Strafkautionsdarlehen 100.000 Euro
- Garantierter Einschluss von prämienneutralen
Leistungserweiterungen/-verbesserungen
- Mitversicherung volljähriger Kinder in Ausbildung ohne eigene
Lebenspartnerschaft
- Privat- u. Vertrags RS, Internet-RS, RS für Opfer von Gewalttaten,
Vertrags- und Sachrecht, Schadenersatz-RS, Straf-RS, Ordnungswidrigkeiten-RS
- Steuer-RS vor Gerichten, Sozialgerichts-RS, Disziplinar- und Standes-RS
- Zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt bis 6 Wochen
- Kostenlose telefonische Anwaltsberatung (nur Telefongebühren)
- Freie Rechtsanwaltswahl (gesetzliche Vergütung)
- Selbstbeteiligung nur einmal je Rechtsschutz-Fall
- Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht bis 1.000,-- €
- RS in Ehesachen vor Gericht bis 500,--€ (Wartezeit: 3 Jahre)
- RS im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen bis 500,--€
(Wartezeit: 3 Jahre)
- Arbeits-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz
- Deckungszusage per Stichentscheid
- Fortfall der Wartezeit bei nahtlosem Übergang von einem Vorvertrag
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
- Nur Beratungs-RS: Kostenübernahme für über die Beratung hinausgehenden
Tätigkeiten des Anwalts/Mediators
- Selbständige Tätigkeiten erlaubt (Tätigkeit selbst ist nicht versichert)
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